Die Forderung nach einer „Entbürokratisierung“ ist ein Evergreen in politischen Debattenbeiträgen und taucht regelmäßig in den Koalitionsverträgen auf. Der Organisationssoziologe Stefan Kühl hat zu Recht auf die Auswüchse und Grenzen bei der Umsetzung hingewiesen. Gleichwohl scheint es unstrittig, dass „überflüssige Bürokratie“ abgebaut werden muss. Die aktuelle Bundesregierung nennt dies ein zentrales Handlungsfeld ihrer Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung.
Auch im Gesundheitswesen soll es voran gehen. Die Digitalisierung soll an verschiedenen Stellen ausgebaut werden, um die Prozesse anwenderfreundlicher und effizienter zu gestalten. In einem Spitzengespräch im Juli 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium zudem ein Bündel konkreter Maßnahmen identifiziert, an denen auf Nachweis-, Melde- und Dokumentationspflichten verzichtet werden könnte.
Das sind alles richtige Schritte. Dennoch ist der Blickwinkel verkürzt. Die gesundheitspolitische Steuerung ist nicht nur wegen der antiquierten „Zettelwirtschaft“ in der Patientenversorgung und der vielen Dokumentationspflichten wenig effektiv. Vielmehr sind die einzelnen Teilbereiche des Gesundheitssystems auch wegen der Vielzahl an Einzelregulierungen, den wachsenden Normtexte und den häufigen Rechtsänderungen zunehmend „übersteuert“. Das komplexe Normgefüge, das in den letzten Jahrzehnten entstanden ist, ist selbst für das Fachpublikum kaum noch verständlich.
Susann Lukat und ich haben diese Übersteuerung einmal am Beispiel der Preisregulierung im Arzneimittelmarkt aufgezeigt [→Link zum Aufsatz]. Überlappende Vorschriften, komplizierte Normen und häufige Gesetzesänderungen sind hier für die Anwender und Adressaten eine enorme Herausforderung. Gesetzgeber und Administration können in diesem komplexen Gesamtgefüge unterschiedlicher Preisregulierungsinstrumente immer weniger erfolgreich intervenieren.
Für eine Verbesserung der gesundheitspolitischen Steuerung braucht es deshalb mehr als einen Bürokratieabbau, wie er derzeit diskutiert wird. Wichtig wäre, für einzelne Teilbereiche des Gesundheitswesens – sei es der Arzneimittelmarkt, die ambulante ärztliche Versorgung, der Krankenhausbereich oder andere Felder – den bestehenden Instrumentenkasten der politischen Steuerung in seiner Wechselwirkung zu überprüfen. Nach Klärung der Zielsetzung lassen sich die Normen dann schlank und verständlich neu formulieren.
Dafür ist ein strukturierter Prozess jenseits der üblichen Gesetzgebung erforderlich, das geht nicht im Schnellschuss. Für einen solchen „Legal Design“-Prozess hat z.B. der Jurist und Unternehmer Stephan Breidenbach konkrete Vorschläge und digitale Werkzeuge entwickelt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Qualität der politischen Steuerung überhaupt als wichtige zusätzliche Dimension der Reformgesetzgebung gesehen wird, neben Finanzierungs- und Versorgungsfragen. Ich werbe für diese Sicht.